Kindernothilfefonds

Wenn Kinder in Not sind, zählt jede Hilfe. Kinderarmut ist kein Randthema – auch nicht in Thüringen.
Viele Kinder und Jugendliche in unserer Region wachsen unter schwierigen finanziellen Bedingungen auf. Sie haben nicht nur mit materiellen Engpässen zu kämpfen, sondern werden oft auch von Bildung, Freizeit, Kultur und sozialer Teilhabe ausgeschlossen. Das darf kein Dauerzustand sein.

Unsere Ziele

Der Kindernothilfefonds will mehr als nur finanzielle Unterstützung leisten.
Wir möchten Kindern und Jugendlichen:

  • Teilhabe ermöglichen – an Bildung, Sport, Kultur und sozialem Leben
  • Mut machen, sich trotz schwieriger Umstände weiterzuentwickeln
  • Würde bewahren, auch wenn die Mittel fehlen
  • Zukunft schenken, indem wir Perspektiven eröffnen
  • Hoffnung geben, genau dann, wenn sie am meisten gebraucht wird

Was wir konkret tun

Der Fonds unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche in akuten Einzelfällen – schnell und unkompliziert. Dabei geht es um konkrete Hilfe, die ankommt, zum Beispiel:

  • Schulsachen und Materialien für den Schulstart
  • Sportausrüstung oder Beiträge für das Vereinstraining
  • Musikunterricht oder kreative Förderangebote
  • Kleidung für feierliche Anlässe wie Konfirmation oder Abschlussball
  • Kosten für einen Schwimmbadbesuch oder andere Freizeitangebote
  • Unterstützung in Notsituationen, etwa bei plötzlichen familiären Härtefällen

Unsere Wirkung – Zahlen, die Mut machen

Seit der Gründung des Fonds wurden bis Mitte 2024:

  • mehr als 3.000 Anträge gestellt,
  • über 2.600 Anträge genehmigt,
  • und insgesamt fast 90.000 € an Hilfeleistungen ausgezahlt.
  • Hinter jeder Zahl steht ein Kind, das mit unserer Unterstützung neue Chancen bekommen hat – und ein kleiner, aber bedeutender Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit.

Antragstellung – so funktioniert’s

Die Richtlinie des Kindernothilfefonds wurde kürzlich aktualisiert, um noch gezielter auf die realen Lebenslagen reagieren zu können.
Anträge können jederzeit gestellt werden. Wir beraten Sie gern und unterstützen beim Ausfüllen.

Ihre Spende wirkt!

Der Kindernothilfefonds wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Damit unsere Hilfe weiterhin möglich ist, brauchen wir Menschen, Unternehmen und Organisationen, die sich mit uns solidarisch zeigen.

Jede Spende hilft – direkt, lokal, menschlich.

Ob klein oder groß – jeder Beitrag zählt. Sie helfen damit, dass Kinder nicht am Rand stehen müssen, sondern ihre Zukunft aktiv mitgestalten können.

Kindern helfen heißt: Perspektiven schenken.
Jetzt spenden – damit kein Kind zurückbleibt.

Unser Beirat

V.l.n.r.: Frau Schmerbauch (Geschäftsführerin), Frau Strozinsky, Herr Kropp, Frau Zabel-Fröhlich, Herr Piontek, Frau Pfarrerin Apitzsch-Pokoj, Frau Stein, Frau Montag, Frau Vockrodt-Reich

Unsere Richtlinie

 Der Beirat hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 folgende Fassung der Richtlinie beschlossen: 

1. Anträge an den Kindernothilfefonds können für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gestellt werden, sofern sich die Familien in einer unverschuldeten Not-Situation befinden sowie ihren Wohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis haben. Die Anträge sind unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Es muss gewährleistet sein, dass für den beantragten Zweck keine anderen staatlichen Leistungen beansprucht, werden können. Der Beirat trifft in jedem Fall eine individuelle Entscheidung. 

2. Die Förderung durch den Kindernothilfefonds orientiert sich an den Notlagen der einzelnen Familien. Sie kommt bedürftigen Kindern direkt zugute. Die Hilfe bezieht sich auf notwendige Anschaffungen, wie Zuschuss von Kinderzimmerausstattung, Kinderbekleidung, Ferienfahrten, Zuschuss Klassenfahrten, medizinische Hilfsmittel (Brillen, Zahnspangen), welche von der Krankenkasse nicht finanziert werden sowie außerschulische Freizeitangebote etc. 

3. Die Beantragung erfolgt persönlich durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes. Dies kann in der Geschäftsstelle vom Diakonischen Werk Eichsfeld-Mühlhausen e.V. oder der Wärmestube erfolgen. Ein Termin kann telefonisch vereinbart werden. Die MitarbeiterInnen vom Diakonischen Werk verschriftlichen den Antrag und leiten ihn anonymisiert an den Beirat weiter. 

4. Die Einkommensverhältnisse sowie die Bedürftigkeit müssen seitens der Antragsteller nachgewiesen werden. 

5. Die Höchstgrenze für die finanzielle Unterstützung aus dem Kindernothilfefonds beträgt 300,00 € pro Kind und Jahr. Im Einzelfall ist die Überschreitung der Höchstgrenze möglich. 

6. Über die Vergabe der finanziellen Mittel aus dem Kindernothilfefonds entscheidet der Beirat. Die eingehenden Anträge werden mittels E-Mail umgehend an den Beirat zur Genehmigung weitergeleitet. Die Kommunikation sowie die Entscheidung über die Anträge erfolgt ebenfalls über E-Mail-Verkehr. Bei Bedarf können zusätzlich persönliche Treffen oder Videokonferenzen erfolgen. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn die Mehrheit der Beirats-Mitglieder eine positive Rückmeldung innerhalb einer Woche zu dem gestellten Antrag geben. 

7. Der Beirat:

  1. besteht aus mindestens 5 bis zu 15 Mitgliedern 
  2. Er wird von der Geschäftsführung vorgeschlagen und durch den Beirat bestätigt 
  3. trifft sich mindestens einmal jährlich persönlich auf Einladung der Geschäftsstelle 
  4. wirbt aktiv für Spenden. 

8. Nach positiver Entscheidung des Beirates wird der Zuschuss auf Nachweis des Rechnungsbeleges direkt an den Antragsteller überwiesen. 

9. Wenn die Hilfe nicht abgerufen wird, ist eine erneute Antragstellung im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich. 

10. Über Sonderfälle entscheidet der Beirat individuell. 

Sie möchten mehr über den Kindernothilfefonds erfahren oder selbst Unterstützung beantragen?
Wir sind für Sie da – persönlich, unkompliziert und mit offenem Ohr. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Gemeinsam finden wir Wege, um Kindern in akuten Notlagen schnell und gezielt zu helfen. Jede Anfrage ist willkommen – jede Hilfe zählt.

Ansprechpartnerin