Die Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes hat am 29. Januar 2026 eine neue Satzung beschlossen und damit wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.
Mitgliederversammlung beschließt neue Satzung und stellt wichtige Weichen für die Zukunft
In ihrer Mitgliederversammlung am 29. Januar 2026 hat das Diakonische Werk eine neue Satzung beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden wesentliche organisatorische und inhaltliche Grundlagen für die zukünftige Arbeit des Vereins neu gefasst und weiterentwickelt. Die neue Satzung trägt damit den gewachsenen Anforderungen an die Arbeit des Diakonischen Werkes Rechnung und schafft zugleich eine verlässliche Grundlage für die weitere Entwicklung.
Eine besonders wichtige Neuerung betrifft die künftige Ausgestaltung des Vorstandes. In der neuen Satzung ist nun festgelegt, dass der Vorstand hauptamtlich geschäftsführend tätig ist. Auch wenn es in der Formulierung der Satzung nun neu anmutet, bleibt alles beim Alten: Frau Stefanie Schmerbauch wird weiterhin als Geschäftsführerin die Geschicke des Diakonischen Werkes Eichsfeld-Mühlhausen e.V. lenken. Damit wird die Leitungsstruktur des Vereins den heutigen Anforderungen angepasst. Die Aufgaben eines diakonischen Werkes sind in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen komplexer geworden. Neben fachlichen Fragen gewinnen auch organisatorische, rechtliche, wirtschaftliche und strategische Themen zunehmend an Bedeutung.
Neben den inhaltlichen und strukturellen Neuerungen bringt die Mitgliederversammlung auch Veränderungen in der Gremienstruktur mit sich. Erstmals wurde ein Aufsichtsrat gewählt, der künftig die begleitende und kontrollierende Verantwortung für die weitere Entwicklung des Diakonischen Werkes übernimmt. Die entsprechenden Aufgaben wurden bislang von einem anderen, ebenfalls ehrenamtlich tätigen Gremium – dem Vorstand – wahrgenommen.

Zum Vorsitzenden des neu gewählten Aufsichtsrates wurde Pfarrer Marc Pokoj gewählt, stellvertretender Vorsitzender ist Micha Hofmann. Dem Gremium gehören außerdem Patricia Zwickau, Susanne Liese und Superintendent Christian Beuchel an, die teilweise bereits zuvor in der bisherigen Vorstandsarbeit Verantwortung übernommen und die Entwicklung des Werkes begleitet haben. Ganz neu in dieser Aufgabe sind Dr. Christian Kister und Peter Kaufhold, die erstmals in dieses Aufsichtsgremium berufen wurden.
Mit der Wahl des ersten Aufsichtsrates verbindet sich die Hoffnung auf eine engagierte, verantwortungsvolle und zugleich zukunftsgerichtete Begleitung des Diakonischen Werkes.
Mit der neuen Satzung wird zudem auch inhaltlich ein wichtiges Zeichen gesetzt. Künftig gehört nun ausdrücklich auch die Jugendhilfe zu den Förderzwecken des Vereins. Diese Aufnahme ist von besonderer Bedeutung, weil sie deutlich macht, dass das Diakonische Werk seine Aufgaben nicht nur im Blick auf bestehende Arbeitsfelder fortführt, sondern auch offen ist für neue gesellschaftliche Herausforderungen und Bedarfe. Die Verankerung der Jugendhilfe in der Satzung erweitert das Profil des Vereins und unterstreicht den Anspruch, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit passgenauen Angeboten zu begleiten und zu unterstützen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung markieren damit einen wichtigen Schritt für die Zukunft des Vereins. Die neue Satzung schafft nicht nur Klarheit in der Organisation und Leitung, sondern eröffnet zugleich Möglichkeiten für eine inhaltliche Weiterentwicklung. Sie steht damit für Stabilität, Verlässlichkeit und zugleich für die Bereitschaft, auf neue Anforderungen in Kirche, Gesellschaft und sozialer Arbeit angemessen zu reagieren.
Mit dem Beschluss der neuen Satzung hat die Mitgliederversammlung am 29. Januar 2026 ein deutliches Signal gesetzt: Das Diakonische Werk will seine Arbeit auch künftig verantwortungsvoll, zeitgemäß und zukunftsorientiert gestalten.